Stadtwerke Röthenbach a.d. Pegnitz

Aktuelles  

Strompreissenkung zum 01.01.2024

Sie haben sich für uns, Ihren regionalen Energieversorger entschieden. Aufgrund von Veränderungen einiger gesetzlich vorgeschriebener Umlagen sowie gesunkener Beschaffungskosten freut es uns besonders, Ihnen eine Preissenkung zum 01. Januar 2024 ankündigen zu können.

Die folgenden Änderungen wurden berücksichtigt:

Die Abgabe nach dem Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) wurde Mitte 2020 auf 0,00 EUR-Cent/kWh gesenkt, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), §19 StromNEV-Umlage, Aufschlag Grünstrom, Sonstige Kosten wurden gesenkt, Offshore Netzumlage (§ 17f Abs 5 EnWg), Netznutzung Tarifkunden sowie die Netznutzung Nachtspeicherheizungen (sofern zutreffend) wurden erhöht. Umlage für abschaltbare Lasten (§ 18 AbLaV), Stromsteuer sowie die Konzessionsabgabe ist in unveränderter Höhe enthalten.

Wir werden die nachstehenden Preise ab den 01.01.2024 automatisch berechnen – eine Beantragung Ihrerseits ist nicht notwendig.

  

Erdgaspreissenkung zum 01.01.2024

Sie haben sich für uns, Ihren regionalen Energieversorger entschieden. Aufgrund von Veränderungen einiger gesetzlich vorgeschriebener Umlagen sowie gesunkener Beschaffungskosten freut es uns besonders, Ihnen eine Preissenkung zum 01. Januar 2024 ankündigen zu können.

Die folgenden Änderungen wurden berücksichtigt:

Die Gasspeicherumlage wurde erhöht. Konvertierungsentgelt, Konvertierungsumlage, Netzentgelt sowie sonstige Kosten wurden gesenkt. Erdgassteuer, Co² Abgabe (mit geänderten Emissionsfaktor), SLP Bilanzierungsumlage, RLM Bilanzierungsumlage sowie das VHP-Entgelt sind in unveränderter Höhe enthalten. Die Umsatzsteuer wurde in Höhe von 7 % berücksichtigt (derzeitige gesetzliche Höhe). Wir werden die nachstehenden Preise ab den 01.01.2024 automatisch berechnen – eine Beantragung Ihrerseits ist nicht notwendig.

 

Erdgas – Informationen zur Soforthilfe Dezember 2022

Informationen zur Soforthilfe Dezember 2022 für Erdgas (Dezemberabschlag)

Die gute Nachricht vorab: auch wenn Sie als Kunde der Stadtwerke Röthenbach a. d. Pegnitz GmbH keinen Abschlag für Dezember bezahlen müssen und daher auch keine Erstattung des Dezemberabschlages erhalten, haben Sie keine Nachteile! Unsere Kunden erhalten die Dezemberhilfe über die Jahresabrechnung 2022 (diese wird im Januar 2023 erstellt).

Was hat der Deutsche Bundestag am 11.11.22 beschlossen?

Die Soforthilfe gilt für Abnehmer unter 1,5 Mio. kWh Jahresverbrauch.

Für SLP Kunden (Standard Last Profil = normale mittlere und kleinere Haushalts- und Unternehmer-Kunden) gilt folgendes:

Entlastung in Höhe eines zwölftelst des dem Abschlag September zugrundeliegender Verbrauchsemenge. Dies bedeutet für unsere Kunden 1/12 des Jahresverbrauches des Vorjahres (2021) multipliziert mit dem individuellen Erdgaspreis, welcher im Dezember 2022 gilt, zuzüglich 1/12 des Jahresgrundpreises. Diese Berechnung erfolgt durch uns in der Abrechnung für 2022. Sämtliche Arbeiten für den Erhalt der Dezemberhilfe übernehmen wir für Sie.

Auch größere Gewerbekunden (RLM-Abnahmestellen mit Leistungsmessung) unter 1,5 Mio. kWh Jahresverbrauch erhalten eine Entlastung. Bei diesen Kunden beträgt die Entlastung 1/12 des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis Oktober 2022. Unternehmen bzw. Einrichtungen müssen den Gaslieferanten bis zum 31.12.22 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch der Soforthilfe nach § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen. Bei allen Kunden, welche monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge bezahlen, erfolgt die Erstattung mit einer der nächsten Rechnungen.

Die vorgenannten Erstattungsbeträge werden aus Mitteln des Bundes finanziert.

Gaspreisbremse 2023

Die konkreten Bedingungen für die geplante Gaspreisbremse liegen derzeit noch nicht vor. Daher können wir hierzu keine weiteren Aussagen treffen.

Wichtiger Hinweise:

Wir weisen zudem auf die Wichtigkeit eines sparsamen Umgangs mit Energie hin. So gibt es in fast jedem Haushalt noch Möglichkeiten Energie einzusparen – Beispielsweise kann die Heizung bei Abwesenheit heruntergedreht werden. Stoß- und nicht Dauerlüften (gekipptes Fenster), Wasser Temperatur sowie Duschdauer beachten. Jedes Grad weniger Heiztemperatur spart ca. sechs Prozent Energie. Jede nicht verbrauchte Kilowattstunde Energie entlastet Ihren Geldbeutel.


 

Trinkwasser der Stadtwerke Röthenbach GmbH ist nicht mit Perfluorierte Tenside -PFT- belastet

Durch verschiedene Zeitungsberichte über mögliche Verunreinigungen des Grundwassers mit dem Schadstoff PFT sehen wir uns veranlasst, die Bürgerinnen und Bürger im Einzugsgebiet der Wasserversorgung der Stadtwerke Röthenbach GmbH zu informieren.

Seit Jahren testen die Stadtwerke Röthenbach GmbH das Trinkwasser auf Perfluorierte Chemikalien -PFT, seit 2016 im vierteljährlichen Abstand. Dies ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber aus Vorsorgegründen von uns durchgeführt.

Dabei ergaben sich keine Belastungen mit Perfluorierte Tenside -PFT- im Grundwasser.

Das Röthenbacher Trinkwasser ist aktuell nicht mit PFT belastet.

Die letzten Wasserproben vom Februar, März und Mai, August, November 2021 ergaben keine Belastungen mit PFT´s im Röthenbacher Trinkwasser.

Vorsorglich wurde ein Ingenieurbüro beauftragt, sämtliche Möglichkeiten zu untersuchen, wie mögliche Belastungen mit PFT aus dem Trinkwasser herausgefiltert werden können. Die Ergebnisse werden in Kürze vorliegen.

Die Stadtwerke Röthenbach a. d. Pegnitz GmbH werden auch weiterhin alles unternehmen, um beste Trinkwasserqulität zu garantieren.

Für weitere Informationen: