Stadtwerke Röthenbach a.d. Pegnitz

Allgemeine Preise und Bedingungen der Grundversorgung

von Haushaltskunden mit Erdgas (§ 36 Abs. 1 EnWG)

Zum 01.07.2021 wurde der Grundversorger ermittelt.

Grundversorger im Netzgebiet nach §36 EnWG für den Zeitraum bis 31.12.2024 ist der Vertrieb der Stadtwerke Röthenbach GmbH.

„Die allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Röthenbach a.d. Pegnitz GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den allgemeinen Tarifen und Bedingungen der Stadtwerke Röthenbach a.d. Pegnitz GmbH für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Erdgas, die hier angegeben sind.

Allgemeiner Preis der Grundversorgung sowie der Ersatzversorgung mit Erdgas im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 13. Juli 2005.

Im Rahmen der Grundversorgung (§ 36 EnWG) bieten wir Ihnen die Belieferung von Erdgas zum Allgemeinen Preis und zu Allgemeinen Bedingungen an. Der Allgemeine Preis gilt gleichfalls für die Ersatzversorgung (§ 38 EnWG) von Haushaltskunden im Niederdruck sowie für die Ersatzversorgung im Übrigen bis zur Veröffentlichung gesonderter Allgemeiner Preise.