Stadtwerke Röthenbach a.d. Pegnitz

Grundversorger

von Haushaltskunden mit Elektrizität (§ 36 Abs. 1 EnWG)

Die allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Röthenbach a.d.Pegnitz GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den allgemeinen Tarifen und Bedingungen der Stadtwerke Röthenbach a.d.Pegnitz GmbH für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Elektrizität, die angegeben sind.

„Haushaltskunden“ im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.“ (Quelle: VDEW)

Grundversorger im Netz der Stadtwerke Röthenbach a.d.Pegnitz GmbH ist bis zum 31.12.2024 gem. § 36 EnWG die Stadtwerke Röthenbach a.d.Pegnitz GmbH.