Stadtwerke Röthenbach a.d. Pegnitz

Hochlastzeitfenster für Atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV - 2020 bis 2023

Netzkunden mit atypischen Verbrauchsverhalten können nach § 19 Abs. 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung ein individuelles Netzentgelt für die Netznutzung bei der Bundesnetzagentur beantragen.

Atypisches Verbrauchsverhalten liegt vor, wenn die Zeitpunkte des maximalen Energiebezugs eines Netzkunden außerhalb der vom Netzbetreiber veröffentlichen Hochlastzeitfenster liegen.

Nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen veröffentlichen wir folgende Hochlastzeitfenster:

Hochlastzeiten für 2024

NetzebeneWinter (Dez - Feb)Frühling (Mrz - Mai)Sommer (Jun - Aug)Herbst (Sep - Nov)
Mittelspannung MS 16:45 - 19.15 Uhr - - 17:30 - 18:15 Uhr
Umspannung MS/NS 16:45 - 19:15 Uhr - - 17:30 - 18:15 Uhr
Niederspannung NS 17:00 - 19:15 Uhr - - 17:45 - 18:15 Uhr

Hochlastzeiten für 2023

NetzebeneWinter (Dez - Feb)Frühling (Mrz - Mai)Sommer (Jun - Aug)Herbst (Sep - Nov)
Mittelspannung MS 17:00 - 18.45 Uhr - - 17:00 - 18:30 Uhr
Umspannung MS/NS 16:45 - 19:00 Uhr - - 17:00 - 18:45 Uhr
Niederspannung NS 17:00 - 19:00 Uhr - - 17:00 - 18:30 Uhr

Hochlastzeiten für 2022

NetzebeneWinter (Dez - Feb)Frühling (Mrz - Mai)Sommer (Jun - Aug)Herbst (Sep - Nov)
Mittelspannung MS 16:45 - 19.00 Uhr - - 17:15 - 18:45 Uhr
Umspannung MS/NS 16:45 - 19:15 Uhr - - 17:15 - 18:45 Uhr
Niederspannung NS 17:00 - 19:30 Uhr - - 17:15 - 18:45 Uhr

Hochlastzeiten für 2021

NetzebeneWinter (Dez - Feb)Frühling (Mrz - Mai)Sommer (Jun - Aug)Herbst (Sep - Nov)
Mittelspannung MS 17:00 - 19.15 Uhr - - 17:45 - 18:30 Uhr
Umspannung MS/NS 17:00 - 19:00 Uhr - - 17:30 - 18:15 Uhr
Niederspannung NS 17:00 - 19:30 Uhr - - 17:15 - 18:30 Uhr

Hochlastzeiten für 2020

NetzebeneWinter (Dez - Feb)Frühling (Mrz - Mai)Sommer (Jun - Aug)Herbst (Sep - Nov)
Mittelspannung MS 17:30 - 19:15 Uhr - - -
Umspannung MS/NS 17:30 - 19:00 Uhr - - 18:00 - 18:30 Uhr
Niederspannung NS 17:15 - 19:00 Uhr - - 17:45 - 18:15 Uhr

Die Hochlastzeitfenster sind ausschließlich an Werktagen gültig, Brückentage werden als Werktage betrachtet. Wochenenden, Feiertage sowie die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr gelten als Nebenzeiten/Schwachlastzeiten. Die Hochlastzeitfenster können jährlich aktualisiert werden.

Zur Inanspruchnahme des Sonderentgeltes müssen weiterführende Bedingungen des Leitfadens der BNetzA erfüllt sein. Insbesondere sind das:

  • eine Bagatellgrenze, die jährliche Entgeltreduzierung muss mindestens 500,00 EUR betragen
  • der maximale Energiebezug (Maximallast) des Netzkunden innerhalb der Hochlastzeitfenster muss erheblich unter seiner Jahreshöchstlast liegen:
    MS 20 % - MS/NS 30 % - NS 30 %

Darüber hinaus ist eine Mindestverlagerung von 100 kW in allen Netz- und Umspannebenen erforderlich:
Höchstlast des LV - Höchste Last des LV im HLZF ≥ 100 kW<

Information zur Beantragung:

Auf den Internetseiten der BNetzA ist ein Leitfaden für den Antrag veröffentlicht. Alle Punkte der dort aufgeführten Checkliste müssen erfüllt sein. Für die Antragstellung ist eine Vereinbarung mit der Stadtwerke Röthenbach a. d. Pegnitz GmbH notwendig. Für deren Ausarbeitung benötigen wir die in der Checkliste genannten Punkte im Vorfeld der Bearbeitung.