Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln beschlossen.
Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:
1,7 mmol Calciumcarbonat je Liter (10,1 °dH) = Härtebereich mittel
1,7 mmol Calciumcarbonat je Liter (10,1 °dH) = Härtebereich mittel
2,2 mmol Calciumcarbonat je Liter (12,1 °dH) = Härtebereich mittel
Bei den Waschmittelpackungen, bei denen die Wasserhärte in Härtebereiche angegeben ist, gilt nachfolgende Tabelle:
Härtebereich weich <=> weniger als 8,4 °dH
Härtebereich mittel <=> von 8,4 bis 14 °dH
Härtebereich hart <=> mehr als 14 bis 21 °dH